Abmahnung & verhaltensbedingte Kündigung
am 27. Januar 2011 um 19 Uhr
in der Kanzlei BSKP Dresden
Fetscherstraße 29 in 01307 Dresden
Kündigung trotz tausender privater SMS vom Diensthandy ungültig! So entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am 24.09.2010 einen Fall, in dem einem Mitarbeiter wegen 16000 privater sms von seinem Diensthandy und einem Schaden von € 2.500 gekündigt wurde. Nach Meinung des Gerichts hätte zuvor eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. Ob Internet-Nutzung, Schlechtleistung oder Vertrauensmissbrauch: Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern führen häufig dazu, dass Arbeitgeber zu spontanen Maßnahmen greifen, die sodann in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen münden. Aber: wann ist eine Abmahnung erforderlich oder ausreichend und wann kann verhaltensbedingt gekündigt werden? Da die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung, insbesondere Form und Inhalt von Abmahnungen, nicht gesetzlich geregelt sind, wurden gerade hierzu in den vergangenen Monaten vielzählige gerichtliche Entscheidungen veröffentlicht, deren Kenntnis unerlässlich ist.
Ein Vortrag des Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß zu Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung am Donnerstag, 27. Januar 2011, 19 Uhr in den Räumen der Kanzlei BSKP vermittelt Ihnen u. a., wie unnötige Fehler vermieden werden können und
- wann abgemahnt werden kann oder muss, wann eine Abmahnung entbehrlich ist und wie eine Abmahnung wirksam formuliert wird
- welche Gründe eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen und welche Voraussetzungen, Prüfschritte sowie formalen Anforderungen einzuhalten sind
- worauf es bei einem möglichen Rechtsstreit ankommt.
Anhand aktueller Rechtsprechung und Praxisbeispielen wird dargelegt, wie Sie als Arbeitgeber angemessen auf das Fehlverhalten von Mitarbeitern reagieren können und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de
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