Rat vom Fachanwalt: Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern
Nach einer Studie sind 21% aller Beschäftigten nicht engagiert, machen viele Fehler oder arbeiten langsamer. Diese sog. "Low Performer" beschäftigen verstärkt die betriebliche Praxis und die Rechtsprechung. Die Rechtsprechung unterscheidet hierbei zwischen der "Nichtleistung" (Arbeitnehmer erbringt seine Leistung ganz oder teilweise gar nicht) und der "Schlechtleistung" (das Arbeitsergebnis ist mangel- bzw. fehlerhaft).
In beiden Fällen verletzt ein Arbeitnehmer die vertragliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Arbeitsleistung. Arbeitgebern stellt sich dann die Frage: fördern oder feuern? Nicht nur die Grundsätze einer guten Personalführung, sondern auch die Rechtsprechung, gehen von der Entwicklungsfähigkeit des Arbeitnehmers aus und fordern, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alles Zumutbare unternimmt, um die Ursache der Minderleistung zu erforschen und entsprechende Hilfestellungen zu versuchen. Bleiben die Qualifikationsversuche erfolglos, bleibt die Möglichkeit einer Kündigung - zuvor hat jedoch regelmäßig eine Abmahnung zu erfolgen.
Der gemeinsame Vortrag "Richtiger Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß und Jens Engelke, Trainer und Managing Partner der Business Performance Academy am: - Donnerstag, 30. Januar 2014, um 19:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® Dr. Broll, Schmitt, Kaufmann & Partner Fetscherstraße 29 01307 Dresden zeigt Ihnen, wie Sie leistungsschwache Mitarbeiter motivieren und qualifizieren oder auf anhaltende Mängel rechtlich reagieren können.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351 318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten. Referenten: Christian Rothfuß, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Engelke, Trainer und Managing Partner der Business Performance Academy Ort: BSKP in Dresden
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