Landeshauptstadt setzt auf Genehmigungsmanagement
Von der Entscheidung zu einer gewerblich-industriellen Investition bis zum Baubeginn sind in der Regel mehrere Genehmigungen erforderlich. Die Baugenehmigung oder die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung allein reicht mitunter nicht aus, um ein Vorhaben zu realisieren. So kann es erforderlich sein, dass der Investor noch Grundstücke ankaufen muss, um z. B. einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu erbringen oder um die Erschließung zu sichern.
Um eine Realisierung des Vorhabens zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen, ist es sinnvoll die Verfahren zeitlich aufeinander abzustimmen. Für eine solche Koordinierungsaufgabe hat die Landeshauptstadt Dresden insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen ein so genanntes Genehmigungsmanagement eingerichtet.
Genehmigungsmanagement ist die Koordination des Ablaufes von Genehmigungsverfahren durch eine zentrale Lotsenstelle innerhalb der Verwaltung, soweit Verwaltungsunterstützung nachgefragt wird. Als Lotsen fungieren die Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. Der Lotse koordiniert in der oben beschriebenen Weise den Verwaltungsprozess, soll gegenüber den Investoren auf sachdienliche Mitarbeit hinweisen, soll Ansprechpersonen vermitteln und über den Stand des Verfahrens sowohl innerhalb der Verwaltung als auch gegenüber dem Investor informieren. Hierbei bleiben die vorgegebenen Zuständigkeiten des einzelnen Fachämter unberührt. Das heißt, dass z. B. der Bauantrag weiterhin im Bauaufsichtsamt gestellt werden muss und auch dort abschließend bearbeitet wird.
Der Investor wird nunmehr – soweit es von ihm gewünscht wird – von den Mitarbeitern durch die Verwaltung "gelotst". Er wird durch die Lotsen des Amtes für Wirtschaftsförderung zielgerichtet zu den zuständigen Stellen gebracht werden. Hierbei sollen bereits vor Beginn der Genehmigungsverfahren wesentliche Bedingungen und Abläufe in einer Auftaktberatung abgestimmt werden.
Vorhaben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, sind Gegenstand der Beratung des neu gebildeten Koordinierungsstabes. Hier werden sich unter Leitung der Amtsleiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung die zuständigen Fachamtsleiter/innen treffen.
Die Grundlage des Investoren-Services ist die in Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche Wirtschaft und Stadtentwicklung erarbeitete Dienstordnung "Genehmigungsmanagement für gewerblich-industrielle Investition in der Landeshauptstadt", welche zum per 1. Januar 2005 in Kraft trat.
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