Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden Arbeitnehmerinnen vor und nach der Entbindung vor Gesundheitsgefahren und finanziellen Einbußen bewahrt und ein sicherer Arbeitsplatz erhalten. Das MuSchG regelt die umfangreichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber ist unbedingt über die Schwangerschaft zu unterrichten. Sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, sind die mutterschutzrechtlichen Pflichten, Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten. Einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zu Mutterschutz & Elternzeit erhalten Sie durch einen Vortrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 24. März 2011, 19 Uhr in den Räumen der Kanzlei BSKP in Dresden.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über unsere Homepage www.bskp.de
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