Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Filialleiter, Verkaufsleiter ... in der Praxis wird die Bezeichnung "leitender Angestellter" sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite inflationär verwendet. Viele Arbeitsverträge bezeichnen einen Mitarbeiter als "-leiter" und häufig sehen sich Mitarbeiter in Verantwortungsposition selbst gerne als leitende Angestellte. Doch der Rechtsbegriff des "leitenden Angestellten" deckt sich oft nicht mit der arbeitsvertraglichen Beschreibung oder der eigenen Wahrnehmung. Echter leitender Angestellter mit rechtlichen Konsequenzen ist nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, die je nach Verwendung des Begriffes im Gesetz verschiedentlich ausfallen. So ist trotz vertraglicher Bezeichnung der Filialleiter eines kleinen Betriebes, der nur Hilfskräfte einstellt und entlässt, kein leitender Angestellter im Sinne der Gesetze.
Der Vortrag "Leitende Angestellte im Arbeitsrecht" von Rechtsanwalt Christian Rothfuß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, am Donnerstag, 15.03.2012, 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll • Dr. Seid • Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden beantwortet Ihnen die Fragen, welche Mitarbeiter tatsächlich "leitende Angestellte" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes sind und von welchen Vorschriften des Arbeitsrechts leitende Angestellte ausgenommen sind. Sie erhalten Hinweise zu den gesteigerten Pflichten des leitenden Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber, zu Haftungsproblemen und Wettbewerbsverboten. Letztlich werden die Einschränkungen beim Kündigungsschutz und die Sonderregeln in bezug auf die Arbeitszeit oder Überstunden erläutert.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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