Im Frühjahr 2014 werden turnusgemäß neue Betriebsräte gewählt. Bislang war rechtlich umstritten, ob Leiharbeitnehmer mitzählen und eine hohe Anzahl von Leiharbeitnehmern zur Folge hat, dass mehr Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2013 diese Ansicht aufgegeben und entschieden: Regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsratswahlen grundsätzlich zu berücksichtigen! Im Frühjahr 2014 werden turnusgemäß neue Betriebsräte gewählt. Bei Betriebsratswahlen kommt es auf die Anzahl der Arbeitnehmer an. Je mehr Arbeitnehmer im Betrieb arbeiten, desto mehr Mitglieder muss der Betriebsrat haben. Bislang war rechtlich umstritten, ob Leiharbeitnehmer mitzählen und eine hohe Anzahl von Leiharbeitnehmern zur Folge hat, dass mehr Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Früher wurde vertreten, dass Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Betriebsratsgröße nicht mitzählen, da sie in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher stehen und deshalb keine Arbeitnehmer des Entleihers seien. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2013 diese Ansicht aufgegeben und entschieden: Regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsratswahlen grundsätzlich zu berücksichtigen! Einerseits bringt dieses Urteil für Arbeitgeber noch keine Rechtssicherheit, da ungeklärt ist, wann Leiharbeitnehmer als "regelmäßig" Beschäftigte anzusehen sind. Andererseits wird die Entscheidung für viele Arbeitgeber zu erheblichen Mehrkosten führen. Diese werden sich nicht nur aus den erhöhten Rechtsverfolgungskosten wegen einer Vielzahl von Wahlanfechtungsverfahren ergeben. Größere Betriebsratsgremien führen zu einem erhöhten Schulungsaufwand für neue Betriebsratsmitglieder und auch zu einer höheren Zahl freizustellender Betriebsratsmitglieder. Der Vortrag "Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Mittwoch, 12.02.2014, um 19:00 Uhr, Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden zeigt Ihnen, wie Sie Fehler bei einer Betriebsratswahl vermeiden. Um Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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