Alle vier Jahre sind die Betriebsräte zur Neuwahl aufgerufen. Vom 01.03.–31.05.2018 ist es wieder so weit: die Wahl zum Betriebsrat steht an. Der Experte für Arbeitsrecht bei BSKP® in Dresden, Rechtsanwalt Christian Rothfuß, lädt passend dazu zur kostenfreien Informationsveranstaltung „Die Betriebsratswahl 2018“ am 28.02.2018 ein und hat für Sie bereits im Vorfeld die wichtigsten Fakten zur Wahl kurz zusammengestellt.
Die Betriebsratswahl beginnt regelmäßig mit der Bestellung des Wahlvorstandes und dessen Vorsitzenden durch den bereits bestehenden Betriebsrat. Bereits die nichtige Bestellung eines Wahlvorstands kann zu einem Abbruch der Betriebsratswahl oder zur Nichtigkeit einer von diesem durchgeführten Betriebsratswahl führen. Der aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehende Wahlvorstand bereitet die Wahl sodann vor und führt diese durch. Nach Bestimmung des von der Betriebsgröße abhängigen durchzuführenden Wahlverfahrens informiert der Wahlvorstand mit einem Wahlausschreiben.
Dem Erlass des Wahlausschreibens kommt besondere Bedeutung für die Bestimmung der Größe des zu wählenden Betriebsrates sowie für den Beginn der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge, die Einspruchsfrist gegen die Wählerliste und den Tag der Stimmabgabe zu. Ist das Wahlausschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verfasst oder nicht in allen Betrieben/Filialen ausgehängt oder bspw. Arbeitnehmern in Elternzeit nicht zur Kenntnis gebracht, kann auch dies eine Anfechtung und damit eine Verhinderung der Wahl zur Folge haben.
Im weiteren Verlauf der Wahl sind die Voraussetzungen für das aktive und passive Wahlrecht nicht nur Gegenstand häufiger arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen, sondern auch von erheblicher praktischer Bedeutung, weil hieran auch die Frage nach der Größe und der Zusammensetzung des Betriebsrats anknüpft. Im Rahmen der AÜG-Reform im Jahr 2017 ist jetzt durch § 14 II 4 AÜG festgelegt, dass Leiharbeitnehmer bei der Berechnung betriebsverfassungsrechtlicher Schwellenwerte im Entleiherbetrieb zu berücksichtigen sind.
Vermeiden Sie falsche Entscheidungen und unnötige Kosten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Rothfuß, klärt auf, was Sie bei Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der Betriebsratswahl beachten müssen. Im Rahmen des Vortrags „Die Betriebsratswahl 2018" am Mittwoch, 28.02.2018, 18:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® (Fetscherstraße 29, 01307 Dresden) präsentiert er Ihnen alles Wichtige, gibt Ihnen praxisnahe Hinweise und steht für Ihre Fragen zur Verfügung. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer ein Skript zur Veranstaltung.
Um bestens vorbereitet zu sein, bitten wir um vorherige Anmeldung. Dies geht schnell und unkompliziert
per Telefon unter 0351/318900,
per E-Mail an horn.maria@bskp.de,
über unsere Webseite unter https://bskp.de/event/die-betriebsratswahl-2018/ oder
per XING unter https://www.xing.com/events/betriebsratswahl-2018-vermeiden-teure-fehler-1889535.
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