Für die Stadtteile „Dresden West / Friedrichstadt“ und „Nördliche Vorstadt Dresden“ werden im Rahmen des EFRE-Förderprogramms nach „VwV-Stadtentwicklung 2007 bis 2013“ Fördermittel für investive Vorhaben gewährt.
Ziel der Förderung ist es, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu erreichen, die positive Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung in städtischen Problemgebieten schafft.
Gefördert werden Vorhaben, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken, die Investitionstätigkeiten von Betrieben und das Unternehmertum stärken.
Zuwendungsempfänger sind kleine Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. € nicht übersteigt. Sie müssen ihren Betrieb oder Betriebsstätte im Fördergebiet haben oder sich dort ansiedeln wollen. Gefördert werden Investitionen zur Existenzgründung und –Erweiterung bzw. Umsetzungen von Betrieben innerhalb des Fördergebietes, sofern erhebliche Standortkonflikte bestehen.
Die Förderung der kleinen Betriebe ist eine Projektförderung. Sie wird als Kostenanteilsfinanzierung als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben gewährt. Der Zuschuss wird in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten gewährt und beträgt maximal 50.000 €. Die Mindestgewährung liegt bei 2.000 €. Maßnahmen, die im Rahmen des Investitionszuschusses der Sächsischen Aufbaubank zur „Sicherung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ gefördert werden, sind von der Stadteilförderung ausgeschlossen. Investitionszulagen die in diesem Zusammenhang gewährt werden, sind anteilig von der Stadtteilförderung abzuziehen.
Mit den Vorhaben darf vor Bewilligung der Beihilfe nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann aber beantragt werden. Darüber hinaus muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Investitionsgüter müssen mindestens vier Jahre nach Abschluss der Maßnahme in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.
Die Antragstellung erfolgt über die Landeshauptstadt Dresden, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Stadtplanungsamt. Die Anträge auf Fördermittel können laufend bis zum Ablauf der Programmdauer gestellt werden. Der letzte Antragstermin, Änderungen vorbehaltlich, ist der 30.06.2012.
|
|