Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bautätigkeit unterliegt in vielerlei Hinsicht besonderen rechtlichen Regularien, die erhebliche Anforderungen an den Unternehmer stellen. Vor allem denkt man in diesem Zusammenhang an die klassischen Themen, wie Zahlungsmoral, Mängelhaftung usw.
Dabei geraten die ebenfalls rund um das Baugeschehen geltenden speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen oft etwas aus dem Blickfeld, obwohl auch hier zur Meidung von Nachteilen wichtige Vorgaben zu beachten sind.
Nicht umsonst wurde erst kürzlich über die erhebliche Anzahl an Ermittlungsverfahren und die verhängten Bußgelder in Millionenhöhe - maßgeblich im Baubereich u.a. wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen - berichtet. Wenn man bedenkt, dass die Verhängung von Bußgeldern u.a. zum dauerhaften Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen kann, wird die Bedeutung fundierter Kenntnisse in diesem Bereich deutlich.
Wir möchten Sie daher in einem am
Dienstag, den 04. Juni 2013, um 19:00 Uhr
in der Kanzlei BSKP®
Fetscherstraße 29, 01307 Dresden
stattfindenden Vortrag in einem Überblick über maßgebliche arbeitsrechtliche Sondersachverhalte im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Bauunternehmen unterrichten.
Die anstehenden Themen beziehen sich sowohl auf die durch allgemeinverbindliche Tarifverträge zwingend zu beachtenden Arbeitsbedingungen, wie auch daraus potentiell resultierende Folgen bis hin zu Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und ggf. sogar Straftaten.
Zu unserer Disposition erbitten wir Ihre Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
BSKP unterstützt die Sportler der Sportgemeinschaft Versehrte Dresden e.V.
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