Viele Arbeitgeber stellen den Mitarbeitern - zum Beispiel im Außendienst oder Handwerkern - ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Häufig wird vereinbart, dass der Mitarbeiter den Dienstwagen auch privat nutzen darf. Die typischen Praxisprobleme bei der Überlassung von Dienstwagen werden in vielen Unternehmen jedoch weder ausreichend bedacht noch Streitpunkte vollständig geregelt: Wer haftet im Schadensfall? Wie wird die Privatnutzung versteuert? Sind Zuzahlungen für ein besseres Fahrzeug oder eine gehobene Ausstattung möglich? Kann der Dienstwagen unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit oder der jederzeitigen Widerruflichkeit überlassen werden? Wie ist die Rechtslage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Besteht das private Nutzungsrecht auch im Urlaub, im Mutterschutz oder der Elternzeit? Ist ein Dienstwagen im Krankheitsfall zu überlassen? Zur letzten Frage hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden, dass - sofern nichts anderes vereinbart ist - der Arbeitgeber den Dienstwagen grundsätzlich nur während der Dauer der Entgeltfortzahlungspflicht von sechs Wochen gewähren muss und danach ohne Entschädigung herausverlangen kann. Grund: die Gebrauchsüberlassung eines Dienstwagens ist regelmäßig nur solange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Vergütung schuldet!
In einem gemeinsamen Vortrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß und Steuerberater Stephan Risch am Donnerstag, den 23.06.2011, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden zum Thema Dienstwagen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle rechtlichen Aspekte zur Dienstwagenüberlassung. Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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