Der "gläserne Mitarbeiter" ist längst zur Realität geworden. Nach der noch aktuellen Gesetzeslage (§ 32 BDSG) dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zwar nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Doch was ist "erforderlich" und damit gesetzlich zulässig? Ist es Arbeitgebern bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter gestattet, in sozialen Netzwerken zu recherchieren? Dürfen von Arbeitnehmern im Bewerbungsverfahren Einstellungsuntersuchungen verlangt werden? Können private E-Mails von Mitarbeitern gesichtet, Internet-Kontrollen durchgeführt oder Arbeitnehmer durch Ortungssysteme nachverfolgt werden? Wie lange dürfen Daten nach Beendigung des Vertrages noch gespeichert werden? Diese alltäglichen Beispielsfragen werden vom Gesetz nicht ausdrücklich beantwortet und ziehen Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nach sich. Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis nimmt auch durch die fortschreitende Technisierung eine immer wichtigere, doch häufig unterschätzte Stellung ein.
Welche Rechte stehen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu? Welche Daten können und dürfen erhoben werden? Diese und andere Fragen zum Datenschutz am Arbeitsplatz beantwortet Ihnen ein Vortrag der Rechtsanwälte und Fachanwälte Christian Rothfuß und Steffen Niesel am Donnerstag, 28.06.2012, 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll Dr. Seid Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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