Um Fahrzeughaltern den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern zu erleichtern, wurde vom Bund das Programm zur Förderung noch einmal neu aufgelegt. „Die Nachrüstung wird seit Anfang Juni noch einmal mit 330 Euro pro Fahrzeug gefördert. Neu ist, dass nun auch der Einbau für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen finanziell unterstützt wird und dass gewerbliche Unternehmen Hilfe beantragen können“, sagt Dresdens Erster Bürgermeister, Dirk Hilbert. „Ich möchte vor allem Gewerbetreibende und Pendler, die von den eventuellen Fahrverboten besonders betroffen sind, ermuntern, das Angebot zur Nachrüstung anzunehmen, wenn das technisch möglich ist“, erklärt Dirk Hilbert weiter.
Laut Information des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wurden seit Inkrafttreten der neuen Regelung vor einem Monat bereits 33 000 Anträge gestellt. Es stehen für rund 160 000 Nachrüstungen Fördermittel zur Verfügung.
Welche Fördervoraussetzungen im Einzelnen vorliegen müssen und wer antragsberechtigt ist, kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung unter dem Stichwort Partikelminderungssysteme- nachgelesen werden. Dort sind auch Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare. Welches Partikelminderungssystem für das jeweilige Fahrzeug in Frage kommt und welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug nach der Umrüstung erhält, kann online in der von TÜV und DEKRA geführten Datenbank www.feinstaubplakette.de abgerufen werden.
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