Vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung und der aktuellen Rechtsprechung wird sich auch das Arbeitsrecht im Jahr 2012 erneut ändern. Der Bundestag hat am 20.10.2011 die Einführung der Familienpflegezeit beschlossen, die zum 01.01.2012 in Kraft treten soll. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit damit künftig über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Das neue Gesetz hat zum Ziel, Erwerbstätige, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit Angehörige pflegen oder betreuen, durch die Einführung einer staatlich geförderten zweijährigen Familienpflegezeit, in der die wöchentliche Arbeitszeit reduziert werden kann, zu entlasten. Aber: welche Rechte und Pflichten bringt das Familienpflegezeitgesetz für den Arbeitgeber und was sind die Folgen in kündigungsrechtlicher Hinsicht?
Der Vortrag "Das Neueste im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen 2011/12" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, den 24.11.2011, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll • Dr. Seid • Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden bietet einen Ausblick auf die aktuellsten arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen. Dazu erhalten Sie einen kompakten Überblick der wichtigsten arbeitsgerichtlichen Urteile des Jahres 2011, u. a. zu den Themen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGB-Kontrolle, Flexibilisierung, Befristung, Vergütung, Urlaub und Kündigungsschutz. Die konkreten Auswirkungen für die betriebliche Praxis werden Ihnen anschaulich dargestellt.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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