Das Arbeitsrecht ist ständig in Bewegung und brachte auch im Jahr 2015 viele spannende und wichtige Entscheidungen, die Sie kennen sollten.
Am 25.03. hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Mindestumfang von Überstunden vom Gericht geschätzt werden darf, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wurden aber der Arbeitnehmer nicht jede einzelne Überstunde darlegen kann. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg vertritt eine neue Auffassung zum Urlaub und urteilte am 07.05., dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen. Das LAG Schleswig-Holstein hat am 26.08. entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht ohne weiteres den Einsatzort eines Arbeitnehmers verändern darf und bei einer Versetzung die Interessen und familiären Lebensverhältnisse des Beschäftigten berücksichtigen muss. Nach Auffassung des BAG vom 19.05. kann der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit aussprechen, sodass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf volle Urlaubsabgeltung geltend machen kann. Mit Urteil vom 18.12.2014 meint das BAG, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen können.
Zu diesen und vielen weiteren wichtigen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen des Jahres 2015 von der Einstellung bis zur Kündigung werden Sie im Vortrag "Das Neueste im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen 2015/16" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Montag, 23.11.2015, um 19:00 Uhr in der
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RA Christian Rotfuß
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