Das Jahr 2017 mit interessanten Urteilen im Arbeitsrecht neigt sich dem Ende. Alle wichtigen Entwicklungen kombiniert mit praktischen Hinweisen für Sie stellt Ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß im Rahmen dieser Veranstaltung am Mi., 15.11.2107 ab 18 Uhr vor.
Die Arbeitsgerichte hatten auch in 2017 viel zu tun. Rechtsanwalt Christian Rothfuß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, blickt mit Ihnen auf das gesamte Jahr und stellt Ihnen die neuesten Entwicklungen im Arbeitsrecht vor. Darunter unter anderem diese:
Mehrere Entscheidungen des BAG verdeutlichen, welche Folgen eine unglückliche Vertragsgestaltung hat. Am 23.03.2017 urteilte das BAG (6 AZR 705/15), dass sich eine gewollte kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergeben muss und bei Unklarheiten nur mit der längeren Frist gekündigt werden kann. In einer Entscheidung vom 22.03.2017 sah das BAG (10 AZR 448/15) ein nachträgliches Wettbewerbsverbot trotz salvatorischer Klausel als nichtig an, da kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung vereinbart war. Arbeitgeber sollten bei der Arbeitsvertragsgestaltung daher stets sorgsam vorgehen.
Mit seinem Urteil vom 26.01.2017 stellte das BAG (2 AZR 68/16) erneut hohe Anforderungen an Änderungskündigungen und sah eine Änderungskündigung als unwirksam an, wenn der Arbeitnehmer die künftig geänderten Arbeitsleistungen nicht ausreichend erkennen kann. Arbeitgeber, die eine Änderungskündigung aussprechen wollen, werden in Zukunft sehr viel genauere Angaben zur Tätigkeit machen müssen.
Auch im Bereich des Datenschutzes führte das BAG (2 AZR 681/16) seine strenge Rechtsprechung fort und entschied am 26.07.2017, dass eine verdeckte Überwachung von Arbeitnehmern bei der PC-Nutzung nur dann zulässig ist, wenn ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.
Was Sie vor Beginn der Fußball-WM 2018 wissen sollten: Bereits 30 Sekunden Fußballschauen während der Arbeitszeit auf einem dienstlichen PC rechtfertigen nach Auffassung des ArbG Köln (20 Ca 7940/16) vom 28.08.2017 eine Abmahnung wegen Nichterbringung der Arbeitsleistung!
Alle weiteren wichtigen Entwicklungen dieses Jahres im Arbeitsrecht und was Sie nun beachten müssen, stellt Ihnen Rechtsanwalt Christian Rothfuß am Mittwoch, 15.11.2017, 18 Uhr im Rahmen seines kostenfreien Vortrags "Aktuelles im Arbeitsrecht - wissenswerte Urteile und Gesetzesänderungen" in unseren Dresdner Kanzleiräumlichkeiten (Fetscherstraße 29, 01307 Dresden) vor.
Wir bitten um vorherige Anmeldung – per Telefon unter 0351/318900, per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder ganz einfach online unter bskp.de/event/das-neueste-im-arbeitsrecht-2017/

|
|