Damit Sie rechtssicher auch durch das Jahr 2011 kommen, informieren wir Sie über das Neueste und Wesentliche aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht mit Blick auf das Steuerrecht durch den Vortrag
Das Neueste im Arbeitsrecht: Aktuelle Entwicklungen 2010|2011
Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt derart häufigen Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen wie das Arbeitsrecht. Die Gründe hierfür liegen einerseits im stetigen Wandel der Arbeitsbedingungen. Andererseits sorgen eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen für teilweise recht überraschende Urteile.
Dies zeigt die aus den Medien bekannte „Emmely“-Entscheidung: nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht auf die Notwendigkeit einer umfassenden Gegenüberstellung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen bei Bagatelldelikten hingewiesen – und die Kündigung für unwirksam erklärt. Die bisherige Rechtsprechung zu Kündigungsfristen wurde im Jahr 2010 revolutioniert. Zunächst stellte der EuGH im Januar fest, dass die Berechnung von Kündigungsfristen ohne Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahr diskriminierend sei. Sodann verwarf das BAG im Oktober seine bisherige Rechtsprechung und entschied, dass auch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist innerhalb der 3-Wochen-Frist geltend zu machen sei.
Aus der Vielzahl der Urteile des Jahres 2010 zum Arbeitsvertragsrecht und zur Gestaltung von Vertragsbedingungen verdient u.a. die Entscheidung des BAG vom 13.04.2010 Beachtung, die für die Praxis Klarheit zu Versetzungsklauseln brachte.
Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG erfuhr durch das Urteil des BAG vom 19.08.2010 eine entscheidende Präzisierung, welchen Anforderungen eine „altersneutrale” Stellenanzeige gerecht werden muss.
Seien Sie unser Gast am Dienstag, 14. Dezember 2010 um 19 Uhr, in der Kanzlei BSKP® – Dr. Broll • Dr. Seid • Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um kurze Anmeldung per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder telefonisch unter 0351-318900 auch gerne per Fax unter 0351-31890-99.
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