Arbeitszeugnisse gehören zu den wichtigsten Dokumenten im Berufsleben und sind ein zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Arbeitsmarktchancen, Karriereaussichten und Verdienstmöglichkeiten hängen von diesen Beurteilungen ab. Zwar hat nach § 109 GewO jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Doch die Erstellung von Zeugnissen ist aufgrund der Pflicht zur Wahrheit und gleichzeitig zur verständig wohlwollenden Beurteilung oft schwierig. Die hieraus entstandene Zeugnissprache ist nicht leicht zu verstehen und führt oft zu Missverständnissen. Häufig will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen. Doch da er per Gesetz nicht ungeschminkt etwas Schlechtes schreiben darf, wird er Verschlüsselungstechniken anwenden. So deutet die Formulierung "Er stand stets voll hinter uns" keineswegs auf Einsatzbereitschaft, sondern auf Trunksucht eines Mitarbeiters hin und verstößt gegen das gesetzliche Verbot, ein Zeugnis mit besonderen Merkmalen zu versehen. Arbeitszeugnisse interpretieren und richtig lesen, ist daher eine Wissenschaft für sich, die häufig in Zeugnisstreiten vor dem Arbeitsgericht enden.
In einem Vortrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, den 26.05.2011, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden lernen Sie die Grundlagen der Zeugniserstellung kennen und erfahren, wie Sie Zeugnisse und deren Geheimcodes richtig interpretieren. Außerdem erhalten Sie Anregungen zum Formulieren von Zeugnissen und Tipps, wie Sie mit fehlenden oder schlechten Zeugnissen umgehen.
Es wird um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de gebeten
|
|