Arbeitnehmerschutzrechte werden künftig häufiger auch in Rechtsstreitigkeiten mit GmbH-Geschäftsführern eine Rolle spielen. Bislang führten lediglich drei Ausnahmefälle zur Anwendung des Arbeitsrechts auf GmbH-Geschäftsführer: das ruhende Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern ohne Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages zum Geschäftsführer, die Fortführung des Anstellungsverhältnisses nach Abberufung als Organ sowie die Drittanstellung. Doch seit einem jüngeren Urteil des BGH ist nun zu prüfen, ob in Geschäftsführer-Dienstverträgen Regelungen enthalten sind, die typisch für Arbeitsverhältnisse sind und Anhaltspunkte bieten, dem Geschäftsführer arbeitsrechtlichen Schutz zu bieten. Auch ist eine Tendenz der nationalen Gerichte und des EuGH erkennbar, nach § 1 AGG benachteiligten Geschäftsführern nicht nur Schadenersatz und Entschädigungsleistungen zuzusprechen, wenn es um den Zugang zur Erwerbstätigkeit geht, sondern auch bei Entgeltfragen und Kündigungen arbeitsrechtlichen Schutz zu verschaffen.
Da somit nach der jüngsten Rechtsprechung der individuellen Gestaltung des Anstellungsvertrages mit dem GmbH-Geschäftsführer in der Praxis eine noch größere Bedeutung zukommt, wird Rechtsanwalt Christian Rothfuß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einem Vortrag am Donnerstag, 26.01.2012, 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll • Dr. Seid • Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden das Vertragsverhältnis und die rechtliche Stellung von GmbH-Geschäftsführern behandeln sowie Fragen, die bei Begründung, Ausgestaltung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverhältnissen zu berücksichtigen sind, beantworten. Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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