Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist zwar grundsätzlich formfrei möglich, doch verpflichtet das "Nachweisgesetz" den Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen (z. B. Arbeitsort, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, u.ä.) schriftlich zu fixieren. Der Arbeitsvertrag ist somit die Grundlage der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ist der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, wird dieser meist von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mehr gelesen. Den Arbeitsvertragsparteien bleibt daher häufig verborgen, dass das Bundesarbeitsgericht gerade in der jüngsten Zeit eine Vielzahl einzelner Arbeitsvertragsklauseln (z. B. Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte, Ausschlussfristen, Freistellungs-, Direktionsrechts-, Versetzungs- oder Rückzahlungsklauseln, Überstundenregelungen oder Vertragsstrafenabreden) im Rahmen der sogenannten AGB-Kontrolle für unwirksam erklärt hat oder Klauseln (z. B. Vergütungs- und Urlaubsregelungen, Befristungsabreden) mit dem EU-Arbeitsrecht nicht vereinbar sind. Rechtssicherheit bietet der Arbeitsvertrag jedoch nur dann, wenn die arbeitsrechtlichen Zulässigkeitsgrenzen bei der Vertragsgestaltung eingehalten sind.
Der Vortrag "Gestaltung und Inhalt von Arbeitsverträgen" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, den 24.01.2013, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden zeigt Ihnen, welche häufigen Fehler und Risiken durch optimale Vertragsgestaltung vermieden und wie Arbeitsverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung formuliert werden können. Um Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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