Rat vom Fachanwalt: Das professionelle Einstellungsverfahren
Achten Sie als Arbeitgeber darauf, Unterstreichungen und Kommentare in Originalbewerbungsunterlagen generell zu unterlassen! Jede vorgenommene oder im Vergleich zu Unterstreichungen nicht vorgenommene Hervorhebung kann als Indiz für ein diskriminierendes Motiv gewertet werden und nach einer Absage Schadensersatzansprüche auslösen. Das Bundesarbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Bewerberin reichte auf eine Stellenausschreibung ihren Lebenslauf bei und gab dort an «Familienstand: verheiratet, ein Kind». Sie erhielt eine Absage und die Unterlagen zurück. Auf dem zurückgesandten Lebenslauf war der Angabe zum Familienstand hinzugefügt «7 Jahre alt!» und die von der Bewerberin stammende Angabe «ein Kind» war unterstrichen. Das Bundesarbeitsgericht meinte, dass in diesem Verhalten eine entschädigungspflichtige Benachteiligung der Bewerberin als Frau zu sehen ist.
Dieser Fall und zahlreiche vergleichbare Urteile zeigen, dass im Bewerbungsverfahren viele Fallstricke von der diskriminierenden Stellenausschreibung über unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch bis zum Datenschutz der Bewerbungsunterlagen lauern. Im gemeinsamen Vortrag "Das professionelle Einstellungsverfahren" am Donnerstag, 29.01.2015 um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden gibt Ihnen zuerst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß praktische Tipps, wie Sie Bewerber und Bewerbungsunterlagen rechtssicher behandeln. Anschließend informiert Sie der Karriere-Coach und Psychologe Michael Kaiser, wie Sie sich selbst in rechtlich eng gezogenen Grenzen ein zuverlässiges Bild von Ihren Kandidaten machen können.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
|
|