Sich auf den ersten Blick völlig widersprechende Entscheidungen zeigen, dass das Kündigungsrecht nicht nur einem ständigen Wandel unterzogen ist, sondern unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensfragen die Rechtsanwendung erschweren und Probleme beim Kündigungsverfahren erst nach langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren erkannt werden. Eine Vielzahl von Kündigungen scheitert bereits an den inhaltlichen Anforderungen und den richtigen Formulierungen.
Der Diebstahl von 6 Maultaschen aus übriggebliebener Bewohnerverpflegung durch eine Pflegerin kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (ArbG Lörrach, 16.10.2009, 4 Ca 248/09) - Die Kassiererin "Emmely" behält trotz Unterschlagung eines Kassenbons im Wert von 1,30 Euro ihren Job (BAG, 10.06.2010, 2 AZR 541/09)! Die Kündigung eines leitenden Angestellten wegen verbotener privater Internetnutzung ist unverhältnismäßig (BAG, 19.04.2012, 2 AZR 186/11) - Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann auch ohne Verbot ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sein (BAG, 07.07.2005, 2 AZR 581/04)! Ein Spesenbetrug kann eine fristlose Kündigung bewirken und bedarf keiner vorherigen Abmahnung (LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009, 5 Sa 430/08) - Auf eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung kann beim fahrlässigen Spesenbetrug nicht verzichtet werden (LAG Niedersachsen, 15.06.2004, 13 Sa 1681/03)!
Diese sich auf den ersten Blick völlig widersprechenden Entscheidungen zeigen, dass das Kündigungsrecht nicht nur einem ständigen Wandel unterzogen ist, sondern unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensfragen die Rechtsanwendung erschweren und Probleme beim Kündigungsverfahren erst nach langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren erkannt werden. Eine Vielzahl von Kündigungen scheitert bereits an den inhaltlichen Anforderungen und den richtigen Formulierungen.
Der Vortrag "Kündigungsrecht kompakt" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, den 25.04.2013, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden vermittelt Ihnen die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen und erläutert deren formale und inhaltliche Voraussetzungen.
Um Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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