Bis zum Beginn der Ferien sind es nur noch wenige Wochen. Doch diese schönste Zeit des Jahres beschäftigt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Gerichte aktuell mit vielen Rechtsfragen.
Kein Doppelurlaub bei Arbeitgeberwechsel: Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt Urlaub, muss er mitteilen, wenn sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch noch nicht erfüllt hat (BAG, Urteil vom 16.12.14). Beim Ausscheiden von Beschäftigten stellen Arbeitgeber meist keine Urlaubsbescheinigungen aus und einstellende Arbeitgeber fragen nicht immer danach. Dadurch kann ein „doppelter Urlaub” von Arbeitnehmern entstehen, wenn diese bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte von ihrem alten Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub erhalten und ihnen der neue Arbeitgeber bei Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis für das verbleibende Restjahr einen Teilurlaubsanspruch gewährt.
Keine Urlaubskürzung bei Wechsel in Teilzeit: Wechselt ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen und konnte seinen Urlaub vor diesem Wechsel nicht nehmen dürfen Arbeitgeber die Zahl der Urlaubstage des Jahresurlaubs nicht verhältnismäßig kürzen (BAG, Urteil vom 10.02.15).
Wer seine Rechte kennen will, tut gut daran, sich mit der komplexen Materie des Urlaubsrechts auseinander zu setzen.
Der Vortrag "Aktuelles zum Urlaubsrecht" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 21.05.2015 um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden gibt Ihnen wertvolle Tipps in allen Fragen des Urlaubsrechts.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
RA Christian Rotfuß
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