Verschiedenste Marktforschungsinstitute kommen jährlich zum gleichen Ergebnis: Der weit überwiegende Anteil der Mitarbeiter verspürt keine Verpflichtung gegenüber der Arbeit und macht Dienst nach Vorschrift! Insbesondere Arbeitnehmer mit reinem Festgehalt "brennen" in den seltensten Fällen für Ihr Unternehmen - es scheint, dass das starre Arbeitsentgelt überholt ist. Mit „modernen” Entgeltsystemen stehen arbeitsrechtlich viele Wege offen, Arbeitnehmer materiell am Erfolg ihrer Arbeit und am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben zu lassen und damit die Arbeitsmotivation, das Verantwortungsbewusstsein und die Leistungsbereitschaft zu steigern. Es gibt viele gute Gründe für Unternehmer, ihre Mitarbeiter an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen: mehr Eigenkapital, mehr Motivation, mehr Gewinn. Durch Mitarbeiterbeteiligungen im engeren Sinne als Vermögensbeteiligung oder durch Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne als Erfolgsbeteiligungen wie Gewinn-, Ertrags- oder Leistungsbeteiligungen kann gerade in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels eine enge Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen erreicht werden. Obwohl die Mitarbeiterbeteiligung staatlich gefördert und damit der Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeiter erhöht wird, beteiligt statistisch nur jeder zehnte Betrieb seine Mitarbeiter am Erfolg. | | Christian Rothfuß Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht | Falk Schneider Diplom-Kaufmann Steuerberater | Der Vortrag "Mitarbeiterbeteiligung – Der Arbeitnehmer als Mitunternehmer" von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß und Steuerberater Falk Schneider am Donnerstag, 03.07.2014, um 19:00 Uhr, Kanzlei BSKP®, Dr. Broll, Schmitt, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung bestehen und wie diese optimal rechtlich und steuerlich genutzt werden können. Um Anmeldung per Telefon unter 0351 318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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