Mobbing am Arbeitsplatz ist eine weit verbreitete Erscheinung. Bei den betroffenen Mitarbeitern kann Mobbing zu Gesundheitsstörungen und in den Unternehmen zu Produktivitätsverlusten führen. Doch was ist eigentlich "Mobbing"? Mobbing ist weder ein eigenständiger Rechtsbegriff, noch ein rein rechtliches Phänomen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung definiert, dass "Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte ist". Da der Mobbing-Vorwurf häufig erhoben wird, haben die Gerichte in vielzähligen Rechtsstreiten zu klären, ob es sich bei bestimmten Verhaltensweisen um im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen handelt oder gegenüber Arbeitnehmern ein schikanöses und diskriminierendes Verhalten ausgeübt wird. Zumeist herrscht zwischen den Arbeitsvertragsparteien Streit, ob Arbeitnehmer wegen Mobbing berechtigt sind, ihre Arbeitsleistung zurück zu halten, außerordentlich zu kündigen, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu beanspruchen oder einen Anspruch auf Unterlassung von Mobbing-Maßnahmen geltend zu machen.
In einem Vortrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, 27.09.2012, 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll Dr. Seid Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden lernen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Begriff „Mobbing“ im arbeitsrechtlichen Sinne kennen, erhalten einen Überblick über die Ursachen von Mobbing sowie deren betriebliche Auswirkungen und erfahren die Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei Mobbing-Handlungen.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/318900 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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