Durch den wachsenden Fachkräftemangel gilt es für Arbeitgeber nicht nur neue Mitarbeiter zu gewinnen, sondern auch qualifizierte Mitarbeiter zu halten. Hierbei stehen nach wie vor Vergütungsfragen und neben dem klassischen Weihnachtsgeld die leistungsabhängige Entlohnung oder Zielvereinbarungen im Fokus. Solche Sondervergütungen werden zur Mitarbeiterbindung meist mit einer Kürzungsklausel oder Rückzahlungsverpflichtung versehen. Doch Achtung: Schließen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages den Anspruch auf eine Gratifikation aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befindet, ohne zu unterscheiden, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, so sind solche Vertragsbestimmungen unwirksam. Vorsicht auch bei Benachteiligungen: Will der Arbeitgeber die Vergütung einzelner Arbeitnehmer unterschiedlich regeln und nur ausgewählten Mitarbeitern bestimmte Zahlungen bewilligen, wird häufig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und es sind mit weiteren Forderungen benachteiligter Mitarbeiter zu rechnen.
In dem Vortrag "Sonderzahlungen, Gratifikationen und variable Vergütung" von Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Rothfuß am Donnerstag, den 13.10.2011, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll • Dr. Seid • Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden erhalten Sie einen umfassenden Einblick zu vielfältigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen für Sonderzuwendungen, deren Kürzungs-, Bindungs- oder Rückzahlungsmöglichkeiten sowie einen Rechtsprechungsüberblick zum Gratifikationsrecht.
Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an horn.maria@bskp.de oder über die Homepage www.bskp.de wird gebeten.
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