Alle im Freistaat Sachsen ansässigen mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und bis zu 100 Mio. Euro Umsatz sind aufgerufen, sich am Wettbewerb um den Sächsischen Staatspreis für Innovation zu beteiligen. Mit diesem Preissollen herausragende Innovationen ausgezeichnet werden, die in den letzten drei Jahren (2012 bis 2014) erfolgreich umgesetzt und am Markt oder im Unternehmen eingeführt wurden. Das Preisgeld ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Das innovativste Handwerksunternehmen wird im Rahmen des Innovationspreises mit dem Sonderpreis der sächsischen Handwerkskammern ausgezeichnet. Bewerbungsschluss für den Sächsischen Staatspreis für Innovation 2015 ist der 15. Februar 2015. Die Wettbewerbsunterlagen sowie die Teilnahmebedingungen und die Broschüre zum Innovationspreis finden Sie hier.
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