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- Dresdner Amt für Wirtschaftsförderung zieht um
- Dresdner Firma sorgt deutschlandweit für Sicherheit
- 5. Nationaler IT-Gipfel am 7. Dezember in Dresden
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- Vortrag „ Betriebsänderung, Betriebsübergang, Outsourcing“
 
Vortrag „ Betriebsänderung, Betriebsübergang, Outsourcing“Druckansicht
Seien Sie unser Gast am Donnerstag, dem 18. November 2010, 19 Uhr in unserer Kanzlei BSKP Dr. Broll · Dr. Seid · Kaufmann & Partner, Fetscherplatz 29 in Dresden.

Themenschwerpunkte:
  • wann ein Betriebs(teil-)übergang vorliegt,
  • wie Sie Fallstricke bei Betriebsübergang, Betriebsänderung und Restrukturierung vermeiden
  • welche Unterrichtungspflichten gegenüber Mitarbeitern bestehen,
  • wann ein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und ein Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitnehmern nach Kündigung und Betriebsübergang besteht,
  • welche Konsequenzen sich für Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergeben.


Sie erhalten eine umfassende Darstellung der Grundlagen des Betriebsübergangsrechts unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von BAG und EuGH. Hierbei wird auch auf die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ständig thematisierte Frage der Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Unterrichtungsschreiben eingegangen.

Das Leben ist Veränderung – dies gilt nicht nur im alltäglichen, privaten Bereich. Auch die Arbeitswelt stellt in Zeiten der Globalisierung immer höhere Anforderungen an Schnelligkeit, Flexibilität und Kosteneffizienz. Hiermit einher geht die stetige Suche sowohl der Unternehmen als auch der öffentlichen Hand nach dem schnellsten und kostengünstigsten Weg der Leistungserbringung. Sollten bestimmte Aufgaben selbst übernommen oder doch lieber auf Servicegesellschaften übertragen werden? Dies ist die Frage, die sich Unternehmen in der heutigen Zeit oft stellen. Die Auslagerung – auch Outsourcing genannt – kann dabei für Unternehmen häufig zu einer Kostenersparnis führen, insbesondere wenn vom Arbeitgeber hohe Tariflöhne zu zahlen sind. Denn eigene Tarifbindungen der Servicegesellschaften können bestehende Tarifverträge ablösen und so für beide Arbeitgeber zur Kostenersparnis, für Arbeitnehmer zur Lohnsenkung führen.

Allerdings besteht die Möglichkeit der Umstrukturierung und der hiermit verbundenen Aus- oder Eingliederung von Betriebsteilen nicht einschränkungslos. Mit § 613 a BGB wurde eine Vorschrift geschaffen, die für die Durchführung von Betriebsübergängen strenge Regelungen aufstellt, ohne ihren Anwendungsbereich exakt zu definieren. Die Fülle höchstrichterlicher Rechtsprechung von EuGH und BAG hierzu machen die Beurteilung des Vorliegens eines Betriebsübergangs zudem schwierig. Diese Ausgangsüberlegung ist von größter Bedeutung für die sich hieran anschließenden Folgefragen: ob und zu welchen Konditionen übernimmt der „Neuarbeitgeber“ die Mitarbeiter? Sind die Mitarbeiter mittels Informationsschreiben zu unterrichten? Steht den Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und ggf. wann und in welcher Form ein etwaig bestehender Betriebsrat zu beteiligen ist. Und was müssen Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Widerspruchsrechts zu beachten? Wie können Arbeitgeber auf einen erklärten Widerspruch reagieren?

Damit Sie erfahren, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Betriebs(teil)übergang i.S.d. § 613a BGB zu beachten ist, heißen wir Sie persönlich herzlich willkommen zum Vortrag. Über eine kurze Anmeldung per Telefon 0351-31890-0, per Mail dresden@bskp.de oder per Fax 0351-31890-99 würden wir uns sehr freuen.

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